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Die integrierte Verarbeitung
betriebswirtschaftlicher Daten unter Nutzung
entsprechender Standardsoftware verbreitet sich
immer mehr.
Auch in mittleren und kleinen mittelständischen
Unternehmen wird sie zunehmend eingesetzt. Damit
sind vor allem 3 Zielstellungen
verbunden:
> Entlastung
der Mitarbeiter sowie der Buchhaltung von Routinearbeiten
> Gewinnung
von mehr Daten für Dispositionen, Analysen und Prognosen
> Vorbereitung
von Gesprächen mit Kreditinstituten zur Gewährung
eines
Kredites.
Eine Wirksamkeit im Sinne dieser Zielstellungen
erfordert allerdings, dass die erfassten Daten fehlerfrei
sind und die Wirklichkeit
widerspiegeln.
Das ist jedoch nur in einem begrenzten Umfang der
Fall. Bedingt durch die unternehmensspezifischen
Rahmenbedingungen, z.B müssen die Datenerfassungen
oft "nebenbei" erfolgen, entstehen viele Erfassungsfehler,
die von der benutzten Software nicht erkannt werden
können.
Sie beziehen sich u.a. auf
fehlerhafte Eintragung von Zahlenwerten,
falsche Zuordnung von Zahlenwerten zu den Konten.
Eventuelle Korrekturen beschäftigen besonders
die Buchhaltung mehr als geplant.
Eine Unterlassung von Korrekturen führt aber zu
einer fehlerhaften Datengrundlage mit fragwürdigen
Ergebnissen bei Dispositionen, Analysen und Prognosen.
Sie kann auch die Bedingungen einer Kreditgewährung
sehr ungünstig beeinflussen.
Dieses Problem wiegt umso schwerer, als die in Basel
II enthaltenen Richtlinien zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit
eines Bankkunden auf diese Daten zurückgreifen.
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