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  Datenprüfung  
     

Die integrierte Verarbeitung betriebswirtschaftlicher Daten unter Nutzung entsprechender Standardsoftware verbreitet sich immer mehr. 
Auch in mittleren und kleinen mittelständischen Unternehmen wird sie zunehmend eingesetzt. Damit sind vor allem 3 Zielstellungen verbunden:
—>  Entlastung der Mitarbeiter sowie der Buchhaltung von Routinearbeiten
—>  Gewinnung von mehr Daten für Dispositionen, Analysen und Prognosen
—>  Vorbereitung von Gesprächen mit Kreditinstituten zur Gewährung eines
Kredites.

Eine Wirksamkeit im Sinne dieser Zielstellungen erfordert allerdings, dass die erfassten Daten fehlerfrei sind und die Wirklichkeit widerspiegeln.
Das ist jedoch nur in einem begrenzten Umfang der Fall. Bedingt durch die unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen, z.B müssen die Datenerfassungen oft "nebenbei" erfolgen, entstehen viele Erfassungsfehler, die von der benutzten Software nicht erkannt werden können.
Sie beziehen sich u.a. auf  
•  fehlerhafte Eintragung von Zahlenwerten,
•  falsche Zuordnung von Zahlenwerten zu den Konten. 
Eventuelle Korrekturen beschäftigen besonders die Buchhaltung mehr als geplant.
Eine Unterlassung von Korrekturen führt aber zu einer fehlerhaften Datengrundlage mit fragwürdigen Ergebnissen bei Dispositionen, Analysen und Prognosen. Sie kann auch die Bedingungen einer Kreditgewährung sehr ungünstig beeinflussen.
Dieses Problem wiegt umso schwerer, als die in Basel II enthaltenen Richtlinien zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit eines Bankkunden auf diese Daten zurückgreifen.
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